AGB
I. Angebote
- Unsere Angebote sind stets freibleibend, soweit sie nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt auch für Kostenvoranschläge.
- Ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnete Angebote verlieren einen Monat nach dem Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit.
II. Aufträge
- Uns erteilte Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Wir arbeiten nur zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben.
- Mündliche, fernmündliche und telegraphische Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie nachträglich schriftlich bestätigt werden.
- Fernschriftlich und telegraphisch erteilte Aufträge nehmen wir nur auf Gefahr des Auftraggebers an.
III. Preise und Versand
- Spätere Preiserhöhungen durch Lohnerhöhungen, Materialpreissteigerungen o.ä. berechtigen uns zur Erhöhung des Entgeltes, bei Warenlieferungen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses sofort und in den übrigen Fällen dann, wenn die Ware nicht innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss zu liefern ist.
- Der Versand erfolgt, soweit keine besondere Abrede getroffen worden ist, auf Gefahr des Kunden vom Geschäftssitz unserer Firma aus soweit keine besondere Abrede getroffen worden ist.
IV. Lieferfristen und Liefertermine
- Wir bemühen uns Lieferfristen und Liefertermine stets einzuhalten. Diesbezügliche Angaben sind jedoch immer unverbindlich.
- In Fällen höherer Gewalt oder bei anderen unvorhersehbaren Hindernissen (z.B. Aufruhr, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, etc.) kann kein Lieferverzug eintreten.
- Schadenersatzansprüche jeder Art (auch aufgrund Folgeschäden) wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
V. Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor.
- Der Kunde ist zur Verarbeitung unserer Erzeugnisse oder deren Verbindung mit anderen Erzeugnissen im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. An den durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Gegenständen erwerben wir zur Sicherung unsere in Ziffer 1. genannten Ansprüche Miteigentum, das der Kunde uns hiermit überträgt. Der Kunde wird die unserem Miteigentum unterliegenden Gegenstände unentgeltlich verwahren. Der Umfang unseres Miteigentumsanteils bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes, den unser Erzeugnis und der durch die Verarbeitung oder die Verbindung entstandene Gegenstand haben.
- In jedem Fall einer Weiterveräußerung, Verarbeitung oder Verbindung tritt der Kunde die ihm daraus erwachsenden Ansprüche zur Sicherheit bis zur Zahlung unserer Forderungen hiermit ab. Er macht uns über die Weiterveräußerung, Verarbeitung oder Verbindung schriftlich Mitteilung. Er ist befugt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber nachkommt. Andernfalls erlischt die Einziehungsermächtigung und wir sind befugt, den Drittschuldnern Mitteilung über die Forderungsabtretung zu machen. Der Vertragspartner hat uns Zugriffe Dritter zu melden und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware bis zur Bezahlung gegen Feuer, Diebstahl und Sachbeschädigung zu versichern und auf Verlangen den Versicherungsabschluss nachzuweisen. Der Vertragspartner hat die von ihm hinsichtlich der Forderungsabtretung für uns eingezogenen Beträge sofort an uns abzuführen. Die eingezogenen Beträge sind gesondert aufzubewahren.
- Wir sind jederzeit berechtigt, die Herausgabe der uns gehörenden Waren zu verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung in Verzug kommt oder sich seine Vermögenslage wesentlich verschlechtert. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, so liegt – unbeschadet anderer zwingender Gesetzesbestimmungen – nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
- Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 30%, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherungen nach unserer Wahl freigeben.
VI. Zahlungsbedingungen
- Die in den Rechnungen ausgewiesenen Beträge sind nach Rechnungseingang fällig und unverzüglich zu zahlen.
- Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindesten aber 6%, zu verlangen.
- Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber entgegengenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen; die Weitergebung und Prolongation gelten nicht als Erfüllung.
- Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenen Pflichten nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über seine Vermögen das Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen.
VII. Gewährleitung
- Beanstandungen werden unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen und Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen, spätestens innerhalb einen Frist von 7 Tagen.
- Andere Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitzuteilen.
- Gewährleistungsansprüche des Käufer / Bestellers gegen uns beschränken sich darauf, dass wir nach unserer Wahl unentgeltlich nachbessern oder mangelfreie Ware nachliefern. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
- Im übrigen und bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
- Soweit in diesen Geschäftsbedingungen nicht etwas anderes bestimmt ist, sind Schadensersatzansprüche des Kunden jeder Art, insbesondere auch auf Folgeschäden und wegen etwaigen Verschuldens bei Vertragsschluss, im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
- Bei Arbeiten an Gebäuden gelten die Bestimmungen der VOB Teil B.
VIII. Allgemeines
- Die Besorgung statischer Berechnungen und die Beibringung behördlicher Genehmigungen gehören nicht zu unserem Leistungsumfang. Sofern solche Berechnungen oder Genehmigungen erforderlich sind, obliegen diese unserem Vertragspartner auf dessen Kosten.
- Gerichtsstand ist Osnabrück, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame oder anfechtbare Bestimmung wird durch eine dem Vertragszweck möglichst nahekommende ersetzt.